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von Thomas Lipke

Studiengangsmanagement (Begleitung des Studiengangsmanagements mit Kennzahlen): Unterschied zwischen den Versionen

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====Kapazität berechnen====
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====Zulassungsbeschränkung einführen====
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Ist zu erwarten, dass gegenüber der berechneten Kapazität ein deutlich höheres Potential an Studieninteressierten in den Studiengang eingeschrieben werden wollen, so wird über eine Zulassungsbeschränkung und, je nach STG unterschiedliche Zulassungsverfahren gesteuert, ob und wieviele der Bewerber.innen ein Agebot erhalten, um dann auf Basis dieser Angebot - im Sinne der Kapazität - die benötigten Einschreibungen zu realisieren.  
Ist zu erwarten, dass gegenüber der berechneten Kapazität, ein deutlich höheres Potential an Studieninteressierten in den Studiengang eingeschrieben werden wollen, so wird über eine Zulassungsbeschränkung und - je nach STG unterschiedliche Zulassungsverfahren - gesteuert, ob und wie viele der Bewerber:innen ein Angebot erhalten, um dann auf Basis dieses individuellen Angebots die Einschreibungen zu beantragen.




Im Wesentlichen unterscheidet man dabei:
Zulassungsverfahren sind demnach ein notwendiges Verfahren an den Stellen an denen die Nachfragen nach einem Studiengang das Angebot deutlich übersteigt. Dies kann sowohl für grundständige (Bachelor-)Studiengänge als auch für konsekutive (Master-)Studiengänge notwendig werden. Es haben sich dabei an den Hochschulen und für die unterschiedlichen Studiengänge in den vergangenen Jahren folgende wesentliche Varianten für Zulassungsverfahren etabliert:
* bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge,
* Verfahren für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge ,
* Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung, die über das dialogorienbtierte Serviceverfahren (DoSV) koordiniert werden,
* Verfahren für Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung, die über das dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) koordiniert werden,
* Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung (mit manuellem NC bzw. NC-Verfahren, mit und ohne vorgelagerte Verfahren zur Eignungsfeststellung),
* Verfahren für Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung (mit manuellem NC bzw. NC-Verfahren, mit und ohne vorgelagerte Verfahren zur Eignungsfeststellung),
* zulassungsfreie Studiengänge (ggf. mit Eignungsfeststellung).
* Verfahren für eigentlich zulassungsfreie Studiengänge (insbesondere mit Eignungsfeststellung).
 
Zulassungsbeschränkungen können dabei nur für einzelne FS im Sinne der RSZ vorhandensein (beispielsweise nur für das 1.FS eines STG) oder sie umfassen möglicherweise individuell jedes Fachsemester der RSZ eines Studiengangs (beispielsweise Zulassungsbeschränkungen je FS vom 1. bis zum 6. FS). Werden Studiengänge sowohl für ein SS als auch für ein WS zum Einstieg angeboten, so wird es auch für die beiden Semester entsprechende Verfahren für das 1. FS geben. Zulassungszahlen werden in der Regel innerhalb einer Hochschulen durch dei Hochschulleitung in Rücksprache mit dem zuständigen Ministerium für ein Studienjahr festgelegt. Das Risiko der Überbuchung trägt dabei die Hochschule. Somit wird in der Regel die Überbuchung auch durch die Hochschulleitung festgelegt.


Da die Kapazität Annahmen trifft, wie viele Studiereden innerhalb eines Semesters der Regelstudienzeit (RSZ) betreut werden können, wird auch für die unterschiedlichen Fachsemester eines Studiengangs individuell festgelegt, ob eine Zulassungsbeschränkung im Sinne der Kapazität vorliegt, die dann durch ein entsprechendes Zulassungsverfahren durchgesetzt und gewährleistet wird. <br  />So ist es durchaus üblich, dass in einem bundesweit zulassungsbeschränktem Studiengang im 1. FS durch die SfH Zulassungen ausgesprochen werden, für die höheren Fachsemester aber Verfahren für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge durchgeführt werden. <br  />Auch gilt es zu berücksichtigen, zu welchen Semestern ein Einstieg in das Studium in welches Fachsemester erlaubt sein soll. So gibt es Studiengänge in die in das 1. FS ausschließlich zum WS eingeschrieben wird, genauso gibt es aber auch Studiengänge, die sowohl in einen WS als auch in einem SS mit dem 1. FS begonnen werden können. Entsprechend wird dann je Semester ein Zulassungsverfahren mit eigener Kapazität durchgeführt. <br  />Häufig erlebte Praxis ist, dass der Einstieg ins 1. FS nur zu einem WS erfolgen kann, in einem SS jedoch die Zulassung zum 2. und 4. und 6. FS auf Basis eines Zulassungsverfahren ermöglicht wird. Auf diese Weise soll dem Schwund der Studierenden im Laufe der Fachsemester einer Studieneingangskohorte begegnet werden.<br  />Bewerbungen für höhere Fachsemester sind allerdings nur dann möglich, wenn aus vergangenen Studien und/oder beruflicher Qualifikation ausreichend viele Prüfungsleistungen für den gewünschten Studiengang erbracht wurden. Auf Basis dieser Nachweise wird im Rahmen der Bewerbung eine Einstufung in ein höheres als das erste Fachsemester errechnet und dann kann sich auf dieses Fachsemester (soweit eine Einschreibung zum genannten Semesterstart möglich ist) beworben und im Erfolgsfall kann dann die Einschreibung beantragt werden.<br  />Bewerbungen auf höhere Fachsemester erwarten dabei neben den eigentlichen Voraussetzungen zur Aufnahme des Studiums im entsprechenden Studiengang ein vergleichbares Leistungsniveau im Sinne erbrachter Leistungen aus Vorstudien und/oder beruflicher Qualifikation. Im Prozess der Bewerbung werden dann zusätzlich Nachweise bisheriger Qualifikationen erwartet. In grundständigen Bachelorstudiengänge wird dabei ein Anteil erbrachter Leistungspunkte (LP) des Studiengangs im Sinne des Fortschrittes des Studiengangs erwartet.Die eigentlichen Zulassungszahlen werden in der Regel innerhalb einer Hochschulen durch die Hochschulleitung in Rücksprache mit dem zuständigen Ministerium für ein Studienjahr im Sinne der Kapazität festgelegt. Das Risiko der Überbuchung aufgrund der Vorgehensweise in den Zulassungsverfahren trägt dabei die Hochschule. Somit wird in der Regel die Überbuchung auch durch die Hochschulleitung bestimmt.




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Bewerberaufkommen:
<u>'''Bewerberaufkommen:'''</u>




Das Bewerberaufkommen zeigt auf wieviele Bewerbungen (je Studiengang) eingegangen sind und unterscheidet dabei in gültige Bewerbungsanträge (nimmt am weiteren Verfahren teil) und in Bewerbungsanträge, die vom weiteren Verfahren ausgeschlossen wurden (inkl. Nennung von Gründen). Die Menge der ausgeschlossenen Anträge lässt eventuell Rückschlüsse auf die Aussendarstellung zu, sind vielel Anträge ausgeschlossen worden, so kann dies möglicherweise an unvollständiger Information liegen und deutet auf ein eventuelles Informationsdefizit hin.
Das Bewerberaufkommen zeigt auf wie viele Bewerbungen (je Studiengang) eingegangen sind und unterscheidet dabei in gültige Bewerbungsanträge (nimmt am weiteren Verfahren teil) und in Bewerbungsanträge, die vom weiteren Verfahren ausgeschlossen wurden (inkl. Nennung von Gründen). Die Menge der ausgeschlossenen Anträge lässt eventuell Rückschlüsse auf die Aussendarstellung zu, sind viele Anträge ausgeschlossen worden, so kann dies möglicherweise an unvollständiger Information liegen und deutet auf ein eventuelles Informationsdefizit hin.





Version vom 29. Dezember 2021, 15:59 Uhr

Einleitung

Das Studiengangsmanagement an einer Hochschule umfasst die institutionalisierte, professionaliserte und ganzheitliche Betreung eines Studiengangs (im gesamten Lebenszklus) und der dazugehörigen Bewerber:innen und Studierenden. Es beinhaltet dabei sowohl vorgelagerte Aufgaben: Öffentlichkeitsarbeit, Marketing sowie akademische Beratung und Information als auch Aufgaben innerhalb der administrativen Begleitung eines laufendenen Studiengangs vor allem im Sinne der Studien- und Prüfungsorganisation und der verwaltungstechnische Abbildung und Implementierung eines Studiengangs. Darüberhinaus ist das Studiengangsmanagement eingebettet in das Qualitätsmanagement der Hochschule.


Daneben durchläuft ein Studiengang innerhalb einer Hochschule einen Lebenszyklus vom Entwurf bis zur Einstellung eines Studiengangs. Dieser Zyklus wird in der Folge als Prozess mit idealtypischem Ablauf dargestellt. Das hier vorliegende Nachschlagewerk beschreibt die Möglichkeiten zur Begleitung des hochschuleigenen Studiengangsmanagement durch das Kennzahlensystem SuperX. Dabei orientiert sich das Werk an einem idealtypischen Prozess "Studiengangsmanagement" an einer Hochschule und zeigt auch auf, an welchen Stellen im Prozess welche Berichtssets und Kennzahlen zur Unterstützung und Begleitung des eigenen Studiengangsmanagements herangezogen werden können.

Der Prozess, die Prozessdarstellung erheben dabei keinen Ansrpuch auf Vollständigkeit, sondern ordnen einzelne Berichte und Kennzahlne einzelenen Aufgabenstellungen zu. Der Prozess dient dabei der Orientierung, jedoch können einzelne Berichte und Berichtssets in unterschiedlichen Prozesse und bei unterschiedlichen Aufgaben mehrfach auftauchen.

Zusätzlich werden Baustellen aufgezeigt an denen eine künftige Unterstützung durch Kennzahlen und Berichtssets möglich scheint, die heute aber noch nicht entwickelt sind. Sollten Sie Interesse haben an der einen oder anderen Stelle einen solchen Bericht (mit) zu entwickeln, so schreiben Sie eine Mail an info@memtext.de

Prozess Studiengangsmanagement

Einrichtung eines Studiengangs

Studiengang entwickeln

Kapazität berechnen

Zulassungsbeschränkung einführen

Ist zu erwarten, dass gegenüber der berechneten Kapazität, ein deutlich höheres Potential an Studieninteressierten in den Studiengang eingeschrieben werden wollen, so wird über eine Zulassungsbeschränkung und - je nach STG unterschiedliche Zulassungsverfahren - gesteuert, ob und wie viele der Bewerber:innen ein Angebot erhalten, um dann auf Basis dieses individuellen Angebots die Einschreibungen zu beantragen.


Zulassungsverfahren sind demnach ein notwendiges Verfahren an den Stellen an denen die Nachfragen nach einem Studiengang das Angebot deutlich übersteigt. Dies kann sowohl für grundständige (Bachelor-)Studiengänge als auch für konsekutive (Master-)Studiengänge notwendig werden. Es haben sich dabei an den Hochschulen und für die unterschiedlichen Studiengänge in den vergangenen Jahren folgende wesentliche Varianten für Zulassungsverfahren etabliert:
  • Verfahren für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge ,
  • Verfahren für Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung, die über das dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) koordiniert werden,
  • Verfahren für Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung (mit manuellem NC bzw. NC-Verfahren, mit und ohne vorgelagerte Verfahren zur Eignungsfeststellung),
  • Verfahren für eigentlich zulassungsfreie Studiengänge (insbesondere mit Eignungsfeststellung).

Da die Kapazität Annahmen trifft, wie viele Studiereden innerhalb eines Semesters der Regelstudienzeit (RSZ) betreut werden können, wird auch für die unterschiedlichen Fachsemester eines Studiengangs individuell festgelegt, ob eine Zulassungsbeschränkung im Sinne der Kapazität vorliegt, die dann durch ein entsprechendes Zulassungsverfahren durchgesetzt und gewährleistet wird.
So ist es durchaus üblich, dass in einem bundesweit zulassungsbeschränktem Studiengang im 1. FS durch die SfH Zulassungen ausgesprochen werden, für die höheren Fachsemester aber Verfahren für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge durchgeführt werden.
Auch gilt es zu berücksichtigen, zu welchen Semestern ein Einstieg in das Studium in welches Fachsemester erlaubt sein soll. So gibt es Studiengänge in die in das 1. FS ausschließlich zum WS eingeschrieben wird, genauso gibt es aber auch Studiengänge, die sowohl in einen WS als auch in einem SS mit dem 1. FS begonnen werden können. Entsprechend wird dann je Semester ein Zulassungsverfahren mit eigener Kapazität durchgeführt.
Häufig erlebte Praxis ist, dass der Einstieg ins 1. FS nur zu einem WS erfolgen kann, in einem SS jedoch die Zulassung zum 2. und 4. und 6. FS auf Basis eines Zulassungsverfahren ermöglicht wird. Auf diese Weise soll dem Schwund der Studierenden im Laufe der Fachsemester einer Studieneingangskohorte begegnet werden.
Bewerbungen für höhere Fachsemester sind allerdings nur dann möglich, wenn aus vergangenen Studien und/oder beruflicher Qualifikation ausreichend viele Prüfungsleistungen für den gewünschten Studiengang erbracht wurden. Auf Basis dieser Nachweise wird im Rahmen der Bewerbung eine Einstufung in ein höheres als das erste Fachsemester errechnet und dann kann sich auf dieses Fachsemester (soweit eine Einschreibung zum genannten Semesterstart möglich ist) beworben und im Erfolgsfall kann dann die Einschreibung beantragt werden.
Bewerbungen auf höhere Fachsemester erwarten dabei neben den eigentlichen Voraussetzungen zur Aufnahme des Studiums im entsprechenden Studiengang ein vergleichbares Leistungsniveau im Sinne erbrachter Leistungen aus Vorstudien und/oder beruflicher Qualifikation. Im Prozess der Bewerbung werden dann zusätzlich Nachweise bisheriger Qualifikationen erwartet. In grundständigen Bachelorstudiengänge wird dabei ein Anteil erbrachter Leistungspunkte (LP) des Studiengangs im Sinne des Fortschrittes des Studiengangs erwartet.Die eigentlichen Zulassungszahlen werden in der Regel innerhalb einer Hochschulen durch die Hochschulleitung in Rücksprache mit dem zuständigen Ministerium für ein Studienjahr im Sinne der Kapazität festgelegt. Das Risiko der Überbuchung aufgrund der Vorgehensweise in den Zulassungsverfahren trägt dabei die Hochschule. Somit wird in der Regel die Überbuchung auch durch die Hochschulleitung bestimmt.


Für die Begleitung einzelner Zulassungsverfahren sind u.a. folgende Kennzahlen zu erheben und betrachten:


Bewerberaufkommen:


Das Bewerberaufkommen zeigt auf wie viele Bewerbungen (je Studiengang) eingegangen sind und unterscheidet dabei in gültige Bewerbungsanträge (nimmt am weiteren Verfahren teil) und in Bewerbungsanträge, die vom weiteren Verfahren ausgeschlossen wurden (inkl. Nennung von Gründen). Die Menge der ausgeschlossenen Anträge lässt eventuell Rückschlüsse auf die Aussendarstellung zu, sind viele Anträge ausgeschlossen worden, so kann dies möglicherweise an unvollständiger Information liegen und deutet auf ein eventuelles Informationsdefizit hin.


Überbuchung (für NC-Verfahren):


Bei NC-Verfahren wird mit einer Überbuchung gearbeitet. Diese versucht im Vorfeld auszugleichen, dass nicht alle Angebote auch in eine Einschreibung übergehen. Dies kann sowohl hochschulintern begründet sein: Bewerber:in hat mehr als einen Antrag abgegen und erhält für mehr als einen Antrag ein Angebot. Oder die Ursachen liegen außerhalb der Hochschule, wenn ggf. das Angebot einer andrern hochschule angenommen wird.
Die Überbuchung wird sowohl in Prozenten als auch in absoluten Zahlen angegeben und orientiert sich sowohl an Erfahrungswerten aus vergangenen Verfahren als auch an dem zu erwartenden Verhalten von Bewerber:innen auf ein entsprechends Angebot.
Es werden zwei Arten der Überuchung unterschieden:

  • statische / einmalige Überbuchung: Es wernden einmalig Zulassungsnagebote ausgesprochen. In diesem Schritt wird statisch einmal um einen vorher zu ermittelnden Wert überbucht. diese Gesamtkapazität enthält dann den ursprünglichen Wert der Kapazität und die absoliute Zahl der Überbuchungen: Gesamtkapazität (GK) = Kapazität (K) + Überbuchung (Ü).
    Beispiel: Ein Studiengang x hat eine Kapazität von 100 Plätzen. Aufgrund der Erfahrungen der vergangene Jahre wird eine Überbuhcung von weiteren 200 % festgelegt. Dies bedeutet eine Überbuchung in absoluten Zahlen von 200 Plätzen. In der Folge wird die Gesamtkapazität wie folgt berechnet: K: 100 + Ü: 200 = GK: 300 Plätze
  • dynamische Überbuchung:

Grenzwerte / NC-Ränge:


Einschreibeverhalten:




SuperX unterstützt mit unterscheidlichen Berichten, sowohl die Sicht auf aktuell laufenden Zulassungsverfahren als auch die Nachbetrachtung von Zulassungsverfahren. Dabei sind auch Vergleiche zu Verfahren in der Vergangenheit möglich. Ein Vergleich des Bewerberaufkommens im Vergleich zu anderen Hochschulen ermöglicht aktuell das landesweite Datawarehouse ***, siehe dazu die entsprechenden Hinweise und Berichtsmöglichkeiten für ein Benchmarking unter [(Begleitung_des_Studiengangsmanagements_mit_Kennzahlen)#Studiengang_vergleichen|Studiengang vergleichen]

Berichte und Kennzaheln für bundesweit zulassungsbeschränkte Studiengänge

Es wird auf die umfangreichen Berichtsfunktionen im DoSV-Portal hingewiesen.


Zusätzlich stehen folgende Berichte zur Verfügung:

Studiengang technisch abbilden

Studiengang in Betrieb nehmen

Regelmäßige Qualitätssicherung eines Studiengangs

Studeingang analysieren

Studiengang vergleichen

Schwachstellen des Studiengangs herausstellen

Studiengangsänderungen kontrollieren / überwachen

Weiterentwicklung eines Studiengangs

Maßnahme planen

Änderung simulieren

Studiengang inhaltlich anpassen / ändern

Zulassungsbeschränkung anpassen / ändern

Studiengangsaufhebung

Studiengang einstellen

Studiengang dokumentieren