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von Thomas Lipke

Studiengangsmanagement (Begleitung des Studiengangsmanagements mit Kennzahlen)

Einleitung

Das Studiengangsmanagement an einer Hochschule umfasst die institutionalisierte, professionaliserte und ganzheitliche Betreuung eines Studiengangs (im gesamten Lebenszyklus) und der dazugehörigen Bewerber:innen bzw. Studierenden des jeweiligen Studiengangs. Es beinhaltet dabei sowohl vorgelagerte Aufgaben: Öffentlichkeitsarbeit, Marketing sowie akademische Beratung und Information als auch Aufgaben innerhalb der administrativen Begleitung eines laufenden Studiengangs vor allem im Sinne der Studien- und Prüfungsorganisation und der verwaltungstechnische Abbildung und Implementierung eines Studiengangs. Darüber hinaus ist das Studiengangsmanagement eingebettet in das Qualitätsmanagement der Hochschule.


Tatsächlich durchläuft ein Studiengang innerhalb einer Hochschule einen Lebenszyklus vom Entwurf bis zur Einstellung eines Studiengangs. Dieser Zyklus wird in der Folge als Prozess mit idealtypischem Ablauf dargestellt. Das hier vorliegende Nachschlagewerk beschreibt die Möglichkeiten zur Begleitung des hochschuleigenen Studiengangsmanagement durch Kennzahlensysteme und mit Hilfe von Daten aus den unterschiedlichen Verwaltungssystemen einer Hochschule. Dabei orientiert sich das Werk an einem idealtypischen Prozess "Studiengangsmanagement" an einer Hochschule und zeigt auch auf, an welchen Stellen im Prozess welche Berichtssets und Kennzahlen zur Unterstützung und Begleitung des eigenen Studiengangsmanagements herangezogen werden können und von woher diese Zahlen ursprünglich stammen. Der Prozess, die Prozessdarstellung erheben dabei keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern ordnen einzelne Berichte und Kennzahlen einzelnen Aufgabenstellungen zu. Der Prozess dient dabei der Orientierung, jedoch können einzelne Berichte und Berichtssets in unterschiedlichen Prozesse und bei unterschiedlichen Aufgaben mehrfach auftauchen.


Häufig erfolgt die Begleitung von Studiengängen einer Hochschule im Sinne des Qualitätsmanagementsder Hochschule in Form eines hochschulweit abgestimmten Monitorings als ein Instrument im Rahmen der strategischen Begleitung von Lehre. Die Aufgabe desMonitorings liegt nun darin, wichtige Aspekte und Zieldefinitionen einer Lehr- und/oder Studiengangsstrategie zu operationalisieren und mit Daten und Kennzahlen zu untermauern. Neben dieser eher quantitativen Betrachtung von einzelnen Studiengängen oder ganzen Lehreinheiten, Fakultäten etc. wird in einem solchen Monitoring auch verschiedentlich auf qualitative Aspekte auch in Form von Selbsteinschätzungen abgestellt. Dazugibt es Vielfach und umfangreich Literatur und wissenschaftliche Betrachtungen und dies Themenfeld ist ein ganz eigenes Themenfeld in den Aufgabengebieten des Qualitätsmanagements einer Hochschule. Der hier vorliegende Text setzt den Schwerpunkt bei der quantitativen Betrachtung, also der Begutachtung von Studiengängen auf Basis von sogenannten Datensets in denen unterschiedliche Kennzahlen im Rahmen des Lebenszyklus eines Studiengangs für unterschiedliche Betrachtungen im Sinne der Ziele einer Hochschule zusammengetragen und aufbereitet werden.

Prozess Studiengangsmanagement

Einrichtung eines Studiengangs

Studiengang entwickeln

Kapazität berechnen

Auswahlverfahren und/oder Zulassungsbeschränkung einführen

Auswahlverfahren sind immer dann notwendig, wenn vor der Einschreibung (Immatrikulation) in einen bestimmten Studiengang eine vorherige Bewerbung auf einen solchen Studienplatz an der jeweiligen Hochschule notwendig ist. Dies kann sowohl der reinen Eignungsprüfung / Eignungsfeststellung dienen und/oder in mehr oder weniger komplexe Zulassungsverfahren mit oder ohne möglicherweise vorangestellte Eignungsfeststellung an der Hochschule bzw. bei beteiligten Institutionen führen.
Ist zu erwarten, dass gegenüber der berechneten Kapazität, ein deutlich höheres Potential an Studieninteressierten in den Studiengang eingeschrieben werden wollen, so wird über eine Zulassungsbeschränkung und je nach STG unterschiedliche Zulassungsverfahren gesteuert, ob und wie viele der Bewerber:innen ein Angebot erhalten, um dann auf Basis dieses individuellen Angebots die Einschreibungen beantragen zu können.

Zulassungsverfahren sind demnach ein notwendiges Verfahren an den Stellen an denen die Nachfragen nach einem Platz in einem Studiengang das Angebot deutlich übersteigt. Dies kann sowohl für grundständige (Bachelor-)Studiengänge als auch für konsekutive (Master-)Studiengänge sowohl im ersten als auch in höheren Fachsemestern notwendig werden.
Es haben sich dabei an den Hochschulen in den vergangenen Jahren für die unterschiedlichen Studiengänge folgende wesentliche Varianten für Zulassungsverfahren etabliert:

  • Verfahren für die bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengänge,
  • Verfahren für Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung, die über das dialogorientierte Serviceverfahren (DoSV) der Stiftung für Hochschulzulassung (SfH) koordiniert werden,
  • Verfahren für Studiengänge mit örtlicher Zulassungsbeschränkung (mit manuellem NC bzw. NC-Verfahren, mit und ohne vorgelagerte Verfahren zur Eignungsfeststellung),
  • Verfahren für eigentlich zulassungsfreie Studiengänge (insbesondere mit Eignungsfeststellung).

Dabei können sowohl die Zugänge für den Studieneinstieg im ersten Fachsemester als auch die Zugänge in höherer Fachsemester, soweit dort Abgänge zu verzeichnen sind, als Zulassungsverfahren ausgestaltet sein, die letztendlich über die Erhebung und Auswertung von Zahlen zum Bewerberaufkommen gesteuert und begleitet werden.
Da die Kapazität Annahmen trifft, wie viele Studierende innerhalb eines Semesters der Regelstudienzeit (RSZ) = Fachsemester (FS) betreut werden können, wird auch für die unterschiedlichen Fachsemester eines Studiengangs individuell festgelegt, ob eine Zulassungsbeschränkung im Sinne der Kapazität vorliegt, die dann durch ein entsprechendes Zulassungsverfahren mit einer Kapazitätszahl durchgesetzt und gewährleistet wird.
So ist es durchaus üblich, dass in einem bundesweit zulassungsbeschränkten Studiengang im ersten FS durch die SfH Zulassungen ausgesprochen werden, für die höheren Fachsemester aber Verfahren für örtlich zulassungsbeschränkte Studiengänge durchgeführt werden müssen. Auch gilt es zu berücksichtigen, zu welchen Semestern ein Einstieg in das Studium in welches Fachsemester erlaubt sein soll. So gibt es Studiengänge in die in das erste FS ausschließlich zum WS eingeschrieben wird. Genau so gibt es aber auch Studiengänge, die sowohl in einem WS als auch in einem SS mit dem ersten FS begonnen werden können. Entsprechend wird dann je Semester ein Zulassungsverfahren mit eigener Kapazität durchgeführt.
Häufig erlebte Praxis ist auch, dass der Einstieg ins ersten FS nur zu einem WS erfolgen kann, in einem SS jedoch die Zulassung zum 2. und 4. und möglicherweise 6. FS auf Basis eines Zulassungsverfahren ermöglicht wird. Auf diese Weise soll dem Schwund der Studierenden innerhalb einer Studieneingangskohorte im Laufe der Fachsemester begegnet werden. Bewerbungen für höhere Fachsemester sind allerdings nur dann möglich, wenn aus vergangenen Studien und/oder beruflicher Qualifikation ausreichend viele Prüfungsleistungen für den gewünschten Studiengang erbracht und nachgewiesen und anerkannt wurden. Auf Basis dieser Nachweise wird im Rahmen der Bewerbung eine Einstufung in ein höheres als das erste Fachsemester errechnet und dann kann sich auf dieses Fachsemester (soweit eine Einschreibung zum genannten Semesterstart möglich ist) beworben und im Erfolgsfall kann dann die Einschreibung beantragt werden.
Die eigentlichen Zulassungszahlen (Kapazität) werden in der Regel innerhalb einer Hochschulen durch die Hochschulleitung in Rücksprache mit dem zuständigen Ministerium für ein Studienjahr im Sinne der Kapazität festgelegt. Das Risiko der Überbuchung aufgrund der Vorgehensweise in den Zulassungsverfahren trägt dabei die Hochschule. Somit wird in der Regel die Überbuchung auch durch die Hochschulleitung bestimmt. Für die weitere Betrachtung von Kennzahlen und statistischen Größen im Bereich Zulassung werden folgend Begrifflichkeiten eingeführt und verwendet:

  • Bewerbung: Die Summe aller Bewerbungsanträge einer Bewerberin / eines Bewerbers an einer Hochschule zu einem Bewerbungssemester.
  • Bewerbungsantrag: Antrag zur Teilnahme an den Zulassungsverfahren für einen Studiengang an einer Hochschule. Der Bewerbungsantrag kann als Ein-Fach-Studiengang nur aus einem Antragsfach oder als Mehr-Fach-Studiengang (Kombinationsstudiengang mit gemeinsamen Abschluss) aus mehreren Antragsfächern mit individuellen Zulassungsverfahren bestehen.
  • Antragsfach: Studienfach / bzw. -fächer eines Bewerbungsantrag. Das Antragsfach ist dabei durch die notwendige Zuordnung zu einem Studien- bzw. Zulassungspaket die Ebene an der die Kapazität festgestellt wird. Ebenfalls wird über diese Zuordnung festgelegt ob und wenn ja welches Zulassungsverfahren für dieses Antragsfach Anwendung findet und welche Daten für dieses Verfahren erhoben werden müssen.
  • Fachsemester: Damit im Sinne der oben getroffenen Annahmen eine Steuerung der Zulassungsverfahren stattfinden kann, braucht es neben dem Bewerbungsantrag mit dem dazugehörigen Antragsfach, dann noch die Angaben für welches Fachsemester je Antragsfach die Zulassung beantragt werden soll.

Bei einer differenzierten Betrachtung der Verfahren ist ein Fall dabei in der Regel die unterste Zuordnung, also ein Antrag auf ein Antragsfach in einem bestimmten Fachsemester inkl. der Zuordnung eines Antragsfachs zu einem Zulassungs- bzw. Studienpaket. Diese wird im weiteren Verlauf als Antragsfachbewerbung(AFB) einer Bewerberin / eines Bewerbers bezeichnet.


Es wird darauf hingewiesen, dass in unterschiedlichen Campus-Management-Systemen (CaMS) und im Zusammenhang mit dem DoSV eine Vielzahl fachlicher Status und unterschiedlicher Bezeichnungen von Bewerbungselementen bekannt und benannt sind, die hier nicht im Einzelnen betrachtet werden.


Für die Begleitung einzelner Auswahl- und Zulassungsverfahren sind aber unabhängig von der technischen Ausgestaltung der unterschiedlichen CaMS und der Frage, ob Zulassungsverfahren mit und oder ohne Teilnahme am DoSV im Einzelnen u.a. folgende Kennzahlen zu erheben und betrachten:

Bewerberaufkommen

Eingangsgröße sind AFB (je Zulassungs- / Studienpaket). Es wird fallweise betrachtet wie viele AFB je Verfahren eingegangen sind und diese Zahl wird dann in den unterschiedlichen Verfahrensschritten von Zulassungsverfahren noch weiter statusweise ausdifferenziert:

  • Gesamt: Gesamtzahl der AFB
  • eingegangene AFB: Anzahl der noch nicht betrachteten und begutachteten AFB im jeweiligen Zulassungs- / Studienpaket.
  • gültige AFB im Zulassungsverfahren: Anzahl der AFB die am Zulassungsverfahren teilnehmen werden oder teilgenommen haben. Die AFB hat den Status "gültig" bzw. ab dem Zeitpunkt ab dem ein Vergabeverfahren durchgeführt wurde alle Folgestatus eines Vergabe- und Einschreibeverfahrens.
  • ausgeschlossene AFB: Summe der AFB die endgültig von der Teilnahme am Zulassungsverfahren ausgeschlossen wurden. Die AFB hat den Status "ausgeschlossen".
  • vorläufig ausgeschlossene AFB: Anzahl der AFB die zunächst vorläufig von der Teilnahme am Zulassungsverfahren ausgeschlossen wurden. Die AFB hat den Status "vorläufig ausgeschlossen". Der Bewerber / die Bewerberin hat bis zum Ablauf einer entsprechenden Frist noch die Möglichkeit Nachweise nachzureichen, die dann über die weitere Teilnahme am Verfahren entscheiden. Läuft die Frist aus und erfolgt keine Rückmeldung so wird die AFB in den Status "ausgeschlossen" überführt.
  • zurückgezogene AFB: Summe der AFB bei denen der Bewerber / die Bewerberin den Antrag zurückgezogen hat.

Eine kopfweise Betrachtung des Bewerberaufkommens ist auch auf unterschiedlichen Ebenen möglich. Dabei wird jede Bewerbung unabhängig von der Menge der vorkommenden AFB nur einmal gezählt und zeigt an, wie viele unterschiedliche Personen in der entsprechenden Abfrage enthalten sind. Eine Vielzahl von hochschulpolitischen Betrachtungen und hochschulstrategischen Ausrichtungen benötigt dabei noch eine differenzierte Betrachtung zu den einzelnen Bewerbergruppen. Es sind folgende Unterscheidung häufige Praxis:

  • Ausgabe differenziert nach Geschlecht.
  • Ausgabe differenziert nach Hochschulzugangsberechtigung.
  • Ausgabe differenziert aufgrund des Bildungstyps (auch für die Zuordnung zu Quoten in den Vergabeverfahren): Bildungsausländer:innen, Bildungsinländer:innen, deutsche Staatsangehörige. Hinweis: Vergaberechtlich werden EU-Staatler den deutschen Staatsangehörigen gleichgestellt. Bedeutet innerhalb der Gruppe der Bildungsausländer:innen muss zwischen EU-/EWR- auf der einen und Drittstaatlern auf der anderen Seite unterschieden werden. Dabei kann sowohl der Erwerb der HZB (in welchem Land wurde die HZB erworben?) als auch die Staatsangehörigkeit für die Zuordnung zur Gruppe der EU-/EWR-Gruppe herangezogen werden.

Beispiele für kopfweise Betrachtung im Bewerberaufkommen:

  • Gesamtzahl des Bewerbungen an der Hochschule
  • Gesamtzahl des Bewerbungen innerhalb eines bestimmten Abschlussziele (z.B. alle Lehramtsbewerbungen)
  • Gesamtzahl des Bewerbungen einer bestimmten Fächergruppe (z.B. alle MINT-Fächer)
  • Gesamtzahl der Bewerbungen aus einem bestimmten Einzugsgebiet (Wohnort / Kreis des HZB-Erwerbs)
  • Gesamtzahl der Bewerbungen von potentiellen Ersteinschreiber:innen (keine früheren Hochschulsemester)
  • Gesamtzahl der Bewerbungen von Erststudierenden (ohne bisherigen Hochschulabschluss)
  • Gesamtzahl der Bewerbungen von Schulabgänger:innen aus dem aktuellen Abschlussjahrgang (direkter Übergang Schule-Hochschule)

Daneben sind je nach und Ausrichtung und aktueller Fragestellungen weitere Gruppierungen sowohl fall- als auch kopfweise zu betrachten und helfen bei der Steuerung und der Nachbetrachtung der Zulassungsverfahren einer Hochschule.


Will man einschätzen, ob und wie sich das aktuelle Bewerberaufkommen von dem vergangener Bewerbungskampagnen unterscheiden, so macht eine Verlaufsbetrachung und der Vergleich der Zahlen mit vergangenen Kampagnen Sinn. Dabei kann sowohl ein tagesaktueller Verlauf sinnvolle Hinweise zur laufenden Kampagne geben aber auch der Abschluss einer Bewerbungsphase und der Vergleich mit dem Aufkommen zur selben Zeit in vergangenen Kampagnen hilft bei Überlegungen zur Überbuchung und zum zu erwartenden Annahme- und Einschreibeverhalten.

Begleitung von Zulassungsverfahren

Auswahlverfahren für einzelne Studiengänge bilden die Grundlage, um aus einer Vielzahl von Antragsfachbewerbungen, die geeigneten Bewerber:innen im Sinne des Studiengangs und der Studierbarkeit eines Studiengangs zu finden. Ist im Rahmen des Auswahlverfahrens auch eine Reihung der Bewerber:innen notwendig, da die Anzahl der eingegangenen Antragsfachbewerbungen die Kapazität der zur Verfügung stehenden Studienplätze deutlich übersteigt, muss neben der Feststellung zur Eignung auch eine qualitative Reihung der Antragsfachbewerbungen stattfinden, um im Sinne der Studierbarkeit die bestgeeigneten Bewerber:innen zu finden.
In dem Fall steht am Ende des Verfahrens ein Zulassungsbescheid für den Erfolgsfall oder ein Ablehnungsbescheid (mangels Kapazität) bei negativem Ausgang des Verfahrens für den/die jeweilige/n Bewerber:in; man spricht dann von einem Zulassungsverfahren.
Dabei gibt es Verfahren die relativ einfach auf Basis der HZB-Note eine Reihung vornehmen, es gibt aber auch durchaus differenzierte hochschuleigene Zulassungsverfahren bei denen unterschiedlichste Merkmale in Zusammenhang mit der HZB-Note herangezogen werden, um im Sinne der Studierbarkeit eines Studiengangs die geeigneten Bewerber:innen zu finden.


Dies bedeutet aber auch, dass nicht für alle Studiengangsangebote auch ein Zulassungsverfahren notwendig sein wird. Sollten Angebot und Nachfrage zueinander passen, so kann die Hochschule direkt die Einschreibung nach entzsprechnder Überprüfung der Eignung vollziehen. Reine Verfahren zur Eignungsfestellung brauchen keine weiteren Kennzahlen als die, die bereits aus dem Abschnitt "Bewerberaufkommen" bekannt sind. Hier geht es um quantitative Begleitung der Verfahren, die feststellen wie viele der eingegangenen Bewerbungsanträge im Folgeschritte auch als geeignet anerkannt wurden. Ist die Zahl der eingegangenen Bewerbungsanträge deutlich höher als die Zahl derer, die auch als geeignet anerkannt wurden, so kann dies einen Hinwies auf eventuelle Informationsdefizite in der Außendarstellung des Studiengangs geben. Die Zahl der eigentlichen Eignungsfeststellungen hilft aber auch bei der Einschätzung der Aufwände im Rahmen des Verfahrens und unterstützt bei Personalplanungsprozessen vor anstehenden Kampagnen.


Ein Vielfaches mehr an Informationen und Kennzahlen wird gebraucht, wenn tatsächlich ein Zulassungsverfahren ansteht und aus der Vielzahl der Bewerbungsanträge die Kapazität möglichst schnell und möglichst im Sinne der Annahme zur Studierbarkeit des Studiengangs ausgeschöpft wird; also wie findet die Hochschule zeitnah die geeigneten Bewerber:innen aus der Vielzahl der eingegangenen Bewerbungsanträge.
Innerhalb eines solchen Zulassungsverfahrens wird dann meistens mit einer Überbuchung gearbeitet. Diese versucht im Vorfeld auszugleichen, dass nicht alle durch die Hochschule ausgesprochenen Angebote auch in eine Einschreibung übergehen. Dies kann sowohl hochschulintern begründet sein: Der/die Bewerber:in hat mehr als einen Antrag abgegeben und erhält für mehr als einen Antrag ein Angebot. Oder die Ursachen liegen außerhalb der Hochschule, wenn ggf. das Angebot einer anderen Hochschule angenommen wird oder der weitere Lebensweg zunächst nicht in einem Studium fortgesetzt wird und somit das Angebot nicht angenommen wird.
Überbuchung bietet dabei immer zwei Risiken. Auf der einen Seite, bei einer zu hohen Überbuchung, eine Übererfüllung des Ziels, so dass sich mehr Bewerber:innen einschreiben als durch die Kapazität gedeckt. Oder eben genau auf der anderen Seite das Risiko, dass ich bei einer zu geringen Überbuchung die Kapazität nicht ausschöpfe, denn es kommen weniger Bewerber:innen zur Einschreibung als Plätze im Sinne der Kapazität vorhanden sind. Für die Begleitung von NC-Verfahren aus Sicht von Berichten und Kennzahlen ergeben sich somit zwei Fragestellungen bzw. zwei Möglichkeiten zur Unterstützung:

  • Vorbereitende Arbeiten zu kommenden Zulassungsverfahren: Wie können Kennzahlen und Berichte helfen ein Zulassungsverfahren zu implementieren?
  • Begleitung einer Kampagne während des eigentlichen Zulassungsverfahren: Wie können Kennzahlen und Berichte bei der Frage helfen, ob und an welchen Stellen steuernd eingegriffen oder nachjustiert werden muss, damit die laufende Vergabe gestartet und das Risiko einer Überbuchung bzw. eines Nicht-Ausschöpfens minimier, im besten Fall negiert werden und dann auch in der Folge weiterhin erfolgreich abgeschlossen werden kann?

Betrachten wir zunächst die Möglichkeiten bei den vorbereitenden Arbeiten eines anstehenden Zulassungsverfahrens Unterstützung zu bieten. Ziel ist es im dann kommenden Verfahren die bestgeeignete Bewerber:innen zu finden und auf Basis einer im Vorfeld festzulegenden Überbuchung dann die Kapazität so früh wie möglich auszuschöpfen, um als Hochschule und aus Sicht der kommenden Studierenden Planungssicherheit zu haben. Dabei sind die Kriterien zur Feststellung eben dieser Eignung bereits bekannt und diese dazu notwendigen Angaben und Nachweise werden in der kommenden Bewerbungsphase von den Studieninteressierten angegeben und eingereicht.
Für den Planungsprozess stellt nun die Überbuchung der Kapazität, um am Ende diese zeitnah und mit den bestgeeignete auszuschöpfen, die größte Herausforderung dar.
Leitfrage ist: Wie hoch muss überbucht werden, damit am Ende möglich früh die möglichst am besten geeignete Bewerber:innen ein Angebot erhalte und dann auch tatsächlich die Einschreibung beantragen?
Die Überbuchung wird sowohl in Prozenten als auch in absoluten Zahlen angegeben und orientiert sich sowohl an Erfahrungswerten aus vergangenen Verfahren als auch an dem zu erwartenden Verhalten von Bewerber:innen auf ein entsprechendes Angebot innerhalb der aktuellen Bewerbermenge. Es werden zwei Arten der Überbuchung unterschieden:

  • statische / einmalige Überbuchung: Es werden einmalig Zulassungsnagebote ausgesprochen. In diesem Schritt wird statisch einmal um einen vorher zu ermittelnden Wert über bucht. diese Gesamtkapazität enthält dann den ursprünglichen Wert der Kapazität und die absolute Zahl der Überbuchungen: Gesamtkapazität (GK) = Kapazität (K) + Überbuchung (Ü).
    Beispiel: Ein Studiengang x hat eine Kapazität von 100 Plätzen. Aufgrund der Erfahrungen der vergangene Jahre wird eine Überbuchung von weiteren 200 % festgelegt. Dies bedeutet eine Überbuchung in absoluten Zahlen von 200 Plätzen. In der Folge wird die Gesamtkapazität wie folgt berechnet: K: 100 + Ü: 200 = GK: 300 Plätze.
    Statische Verfahren benötigen bei der Nicht-Erfüllung und Erreichung der Kapazität sogenannte Nachrückverfahren in denen dann in der Regel auch wieder einmalig überbuchte Angebote gegenüber der verbliebenen Bewerbermenge ausgesprochen werden. Aufgrund des zeitlichen Voranschreiten des Verfahrens ist erlebte Praxis an den Hochschulen, dass im Rahmen dieser Verfahren ein nochmal geringeres Annahmeverhalten vorherrscht. Diese Annahme muss auch bei eventuellen weiteren Überbuchungen berücksichtigt werden.
  • dynamische Überbuchung: Die dynamische Überbuchung will das Risiko einer zu hohen Überbuchung und damit einhergehend das Risiko für einen Überlauf bei der Immatrikulation verringern. Hier wird in der Regel deutlich weniger hoch überbucht. Stattdessen wird über das System (häufig das DoSV-System) der Zulassung immer dann eine neue Zulassung ausgesprochen sobald ein vorhandenes Zulassungsangebot abgelehnt / nicht angenommen wird. Im DoSV ist dies z.B. dann der Fall, wenn eine /e Bewerber:in ein Angebot aus einem anderen Studiengang (an der eigenen oder eineer anderen Hochschule) annimmt und somit im Sinne der ausgesprochenen Angebote wieder ein Platz frei wird. Dynamik entwicklet das Verfahren unter anderem daraus, dass dies innerhalb einer Frist für die Annahme von Zulassungsnageboten tatsächlich zu jeder Zeit geschehen kann und insbesondere bei der Koordination durch das DoSV durch die Vielzhal von koordinierten Angeboten ständig passiert.
    Ein Beispiel für ein solches Verfahren im Sinne der oben genannten Zahlen und Annahmen wäre dann ein Verfahren, in dem 100 Plätze als Kapazität zur Verfügung stehen und bei denen eine Hochschule dauerhaft um 15 % überbucht.In der Folge wird die Gesamtkapazität wie folgt berechnet: K: 100 + Ü: 15 = GK: 115 Plätze.

Aktuell kommen beide Verfahren auch innerhalb der Zulassungsverfahren im DoSV an den Hochschulen im Bundesgebiet zum Einsatz. Für die statische Überbuchung spricht, dass diese die gewohnte Praxis der Hochschulen aus der Zeit vor dem DoSV entspricht und somit Erfahrungswerte zum Umgang mit einer Überbuchung vorliegen. Aus Sicht der Bewerber:innen wird in diesem Verfahren auch frühzeitig das Angebot unterbreitet; nämlich direkt mit Durchführung der Zulassungsverfahren. Das dynamische Überbuchungsverfahren wird aktuell vor allem von Seiten des DoSV als neues Angebot an die Hochschulen präsentiert. Der wesentliche Vorteil dieses Verfahrens liegt in der deutlichen Risikominimierung im Sinne einer Überbuchung. Damit dies Verfahren aber seine volle Wirkung entfalten kann, benötigt es die Durchführung an allen beteiligten Hochschulen, denn ansonsten sind die Bewerber:innen mit schlechteren Verfahrensnoten, die erst mit aufkommender Dynamik relativ spät ein Angebot erhalten an den Hochschulen die statisch überbuchen im Vorteil, denn von dort erhalten sie früher ein Angebot.


Da es unterschiedliche Arten von Zulassungsverfahren und damit einhergehend auch unterschiedliche Fragestellungen zur Betrachtung dieser Verfahren und der Zahlen aus diesen Verfahren gibt, werden im Weiteren die Berichte in verschiedenen Unterkapiteln weiterbehandelt.

Grenzwerte / NC-Ränge und Nachbetrachtung von Zulassungsverfahren

Die Nachbetrachtung von Zulassungsverfahren und die (zeitliche) Entwicklung von Auswahlgrenzen und Grenzrängen dient der weiteren Planung für kommende Verfahren aber auch der Betrachtung der Studieneingangskohorte, um auf diese Weise Rückschlüsse auf den Studienerfolg und die Entwicklung einer solchen Kohorte führen zu können.


Betrachten wir zunächst die Grenzwerte und das Bewerberaufkommen einer abgeschlossenen Karriere. Hat sich an den Verfahrungsgrundsätzen nichts geändert, so kann ein Zeitreihenvergleich zu Bewerberaufkommen und Grenzrang, also der Rang bis zu dem ein Interessent noch zugelassen wurde, aufzeigen, wie sich der Studiengang im Rahmen des Zulassungsverfahren entwickelt. Entwickelt sich ein Studiengang dabei in die eine oder anderer Richtung, so kann dies sowohl ein lokales, hochschuleigenen Phänomen aber auch ein bundesweiter Trend sein. Um dies tatsächlich mit Gewissheit sagen zu können, bietet es sich an, den eigenen Studiengang mit dem Trend zur Entwicklung von Studienanfänger:innen zu vergleichen, um so ggf. auch aus Beobachtungen der Gesamtsituation die richtigen Rückschlüsse schließen zu können. Sowohl die statistischen Landesämter als auch das statistische Bundesamt veröffentlichen Zahlen u.a. zur Entwicklung der Studierendenzahlen je Semester. Diese Veröffentlichungen helfen die Entwicklung des eigenen Studiengangs einzuschätzen.


Nachbetrachtung von NC-Verfahren als vergleichende Betrachtung mit anderen Kampagnen unter Zuhilfenahme von Daten aus dem Studienverlauf der Bewerber:innen: Finden wir auf Basis der genannten Auswahlkriterien die Studierenden, die am besten geeignet sind für dieses Studium und dieses mit hoher Wahrscheinlichkeit auch zeitnah erfolgreich abschließen?

Es wird auf die umfangreichen Berichtsfunktionen im DoSV-Portal hingewiesen.

Studiengang technisch abbilden

Studiengang in Betrieb nehmen

Regelmäßige Qualitätssicherung eines Studiengangs

Studeingang analysieren

Studiengang vergleichen

Schwachstellen des Studiengangs herausstellen

Studiengangsänderungen kontrollieren / überwachen

Weiterentwicklung eines Studiengangs

Maßnahme planen

Änderung simulieren

Studiengang inhaltlich anpassen / ändern

Zulassungsbeschränkung anpassen / ändern

Studiengangsaufhebung

Studiengang einstellen

Studiengang dokumentieren